Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist bei der Ausführung von Amtshandlungen, sowie bei seinen allgemeinen Berufspflichten an das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und - ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW) gebunden. Er übt einen freien Beruf aus. Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. Als unabhängiger Träger der amtlichen Vermessungsverwaltung ist er neben den Kataster- und Vermessungsbehörden als beliehener Unternehmer zur Ausführung bestimmter Amtshandlungen berechtigt. Die einzelnen Amtshandlungen, zu denen er berechtigt ist, sind im § 1 Absatz 2 Satz 2 ÖbVIG NRW unter den Nummern 1 – 6 aufgelistet.
Er unterliegt bei der Ausübung seiner Berufstätigkeit der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur(in) sich niedergelassen hat. Die Zulassung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist auf ein Bundesland beschränkt. Deshalb ist die Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten nur in dem Bundesland zulässig, in dem er bestellt ist.
Kontakt
Dipl.-Ing. Heiko Büchel
Luise-Vollmar-Straße 19
41065 Mönchengladbach
Telefon: 02161 / 981950
Fax: 02161 / 9819599
E-mail: info@buechel-kitzhoefer.de
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