Sind die Grenzzeichen (Abmarkungen) örtlich nicht erkennbar oder auffindbar, zeigen wir Ihnen den Grenzverlauf an und markieren die Grenzpunkte behelfsmäßig. Über die Grenzanzeige wird eine Skizze angefertigt und Ihnen ausgehändigt.
Im Unterschied zur Grenzanzeige wird die Skizze amtlich beglaubigt.
Fehlen an Ihrem Grundstücke die Grenzzeichen (Abmarkungen), dann führen wir eine Grenzvermessung mit Abmarkung der Grenzpunkte durch. Die neu gesetzten Abmarkungen werden Ihnen im Grenztermin angezeigt und erläutert. Die Vermessungsschriften (u .a. Fortführungsriss + Grenzniederschrift) werden dem Katasteramt eingereicht.
Soll eine Teilfläche aus einem Grundstück verkauft oder erworben werden, ist eine Teilungsvermessung erforderlich, bei der die neuen Grenzen in der Örtlichkeit vermessen und abgemarkt werden. Zur Anerkennung der neuen Grenzen ist die Aufnahme einer Grenzniederschrift erforderlich. Die Vermessungsschriften (u. a. Fortführungsriss, Grenzniederschrift und Berechnungen) werden dem Katasteramt eingereicht. Das Katasteramt übernimmt die Vermessungsschriften nach Prüfung in den amtlichen Nachweis und erstellt den Veränderungsnachweis (Auflassungsschriften), die der Notar für die Abwicklung der Kaufverträge benötigt.
Die für eine Umlegung nach dem BauGB notwendigen Vermessungen (Festlegung der Verfahrensgrenze, Anfertigung der Umlegungskarte und die Vermessung der neuen Grundstücke) werden von uns durchgeführt.
Kontakt
Dipl.-Ing. Heiko Büchel
Luise-Vollmar-Straße 19
41065 Mönchengladbach
Telefon: 02161 / 981950
Fax: 02161 / 9819599
E-mail: info@buechel-kitzhoefer.de
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