Fordert das Bauamt den Nachweis der Einhaltung der Grundrissfläche und Höhenlage gemäß § 83 Absatz 3 BauO NRW, messen wir das Gebäude nach Lage und Höhe auf und überprüfen, ob das Gebäude nach Lage und Höhe mit der Baugenehmigung (Lageplan zum Bauantrag) übereinstimmt. Werden Lage und Höhe aus der Baugenehmigung eingehalten, wird die Einhaltung der Grundrissfläche und Höhenlage bescheinigt. Die Bescheinigung kann nicht aus den Absteckungsunterlagen abgeleitet werden. Eine zusätzliche Aufmessung ist für die Bescheinigung erforderlich.
Verlangt das Finanzierungsinstitut eine Grenzbescheinigung, dann stellen wir diese Bescheinigung nach Durchführung der katastermäßigen Gebäudeeinmessung aus. Die Grenzbescheinigung attestiert, dass das Gebäude ohne Überschreitungen der Grundstücksgrenzen errichtet worden ist.
Diese Bescheinigung ist ausschließlich bei Erschließungsmaßnahmen durch den Erschließungsträger beizubringen.
Kontakt
Dipl.-Ing. Heiko Büchel
Luise-Vollmar-Straße 19
41065 Mönchengladbach
Telefon: 02161 / 981950
Fax: 02161 / 9819599
E-mail: info@buechel-kitzhoefer.de
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