Katastermäßige Gebäudeeinmessung

Katastermäßige Gebäudeeinmessung

Wurde ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert, führen wir die katastermäßige Gebäudeeinmessung gemäß § 16 Abs. 2 VermKatG für Sie durch. Vom Katasteramt erhalten Sie nach erfolgter Übernahme in den amtlichen Katasternachweis eine Flurkarte mit dem geänderten Gebäudebestand.

Kontakt

Dipl.-Ing. Heiko Büchel
Lindemannstraße 13
40237 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 74 96 56 - 0
Fax: 0211 / 74 96 56 - 10

E-mail: info@buechel-kitzhoefer.de
E-mail: info@bs-hl.de

 

Telefon: 02161 / 981950


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